Fahrtkostenzuschuss
Freizeiten ermöglichen Kindern und Jugendlichen, Gemeinschaft zu erleben, neue Erfahrungen zu sammeln und unvergessliche Erinnerungen zu schaffen.. Allerdings sind solche Freizeiten mit Kosten für Fahrt, Verpflegung und Unterkunft verbunden.
Unser Ziel ist es, möglichst allen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme zu ermöglichen. Daher setzen wir alles daran, den Preis so niedrig wie möglich zu halten. Dies gelingt durch günstige Unterkünfte, selbst zubereitete Mahlzeiten und den Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeitenden.
Trotz aller Bemühungen können die Fahrtkosten für manche Familien eine hohe finanzielle Belastung darstellen. Zum Glück stehen verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung, um die Fahrtkosten zu reduzieren. Nachfolgend findet ihr eine Übersicht über unterstützende Angebote.
Zuschüsse zu Ferienfreizeiten der Stadt Gütersloh
Wer kann einen Antrag stellen?
Die Kosten für eine Ferienfreizeit können bezuschusst werden, wenn sie eure wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigen.
Bitte beachtet: Ein solcher Antrag kann einmal pro Kalenderjahr pro Kind gestellt werden.
Wo kann ein Antrag gestellt werden?
Bei der Stadt Gütersloh
Was wird benötigt?
Am besten nehmt ihr direkt Kontakt mit der unter dem Link angegebenen Person auf und klärt alles gemeinsam ab.
Nach unseren Informationen werden folgende Unterlagen (falls vorhanden) benötigt:
- Arbeitsverdienstbescheinigungen der letzten drei Monate (falls vorhanden)
- Nachweis über Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Nachweis über Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung
- Nachweis über Unterhaltsleistungen
- Nachweis über Einkünfte aus Arbeitslosengeld 2
- Nachweis über Einkünfte der Agentur für Arbeit
- Nachweis über Einkünfte aus Bürgergeld
- Nachweis über steuerfreie Einkünfte
- Nachweis über Renten und Pensionen
- Nachweis über Krankengeld
- Nachweis über Wohngeld
- Nachweis über Ausgaben für: Unfall-, Hausrat-, Haftpflichtversicherung
- Riester-Rente
- Bei Mietwohnung: Nachweis über Höhe der Miete
-
Bei Eigenheim:
- Wohngebäudeversicherungen
- Zinsbescheinigungen
- Aufwendungsdarlehen
- Abgabenbescheide
- Schornsteinfegerkosten
- Erbpachtbelege
- Wohngeldbescheide
- Angabe der qm-Wohnfläche
Bildung und Teilhabegesetz - Bildungskarte
Wer kann einen Antrag stellen?
Alle Kinder, die eine Bildungskarte besitzen oder dazu berechtigt sind, eine zu beantragen.
Wo kann ein Antrag gestellt werden?
Auf der Webseite der Bildungskarte. Hierzu benötigt ihr euren Benutzernamen und euer Passwort.
Wie wird ein Antrag gestellt?
Nach der Anmeldung könnt ihr unser Angebot unter "CVJM Isselhorst" in der Angebotssuche finden.
Im nächsten Schritt überweist ihr einen Betrag nach eigenem Ermessen an uns. Dieser wird im Folgemonat auf unserem Konto gutgeschrieben.
Den verbleibenden Restbetrag zum Fahrtpreis übernehmt ihr eigenständig.